Kinderschutzbund Rheingau e.V.

Der Kinderschutzbund
Regionalverband Rheingau e.V.

Kinderschutzbund

Verhaltenskodex

Der Vorstand sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regionalverbandes Rheingau e.V. verpflichten sich auf die nachfolgenden Grundsätze.

Selbstverpflichtung – gegenüber Kindern

  1. Kinder sind für uns Menschen mit Recht auf Würde und Anerkennung ihrer Persönlichkeit.
    In unserem Handeln orientieren wir uns an der UN-Kinderrechtskonvention.
  2. Im Umgang mit Kindern, deren Eltern oder anderen Erziehenden arbeiten wir auf der Ebene von gegenseitiger Wertschätzung und suchen gemeinsam nach Lösungen.
  3. Wir entwickeln keine anderen Kinder ausschließenden Beziehungen zu einzelnen Kindern.
  4. Wir sind uns der besonderen Verantwortung als Erwachsene mit Vorbildfunktion bewusst.
  5. Wir hinterfragen die Gründe für das Fotografieren von Kindern.
    Für Foto-, Film- und Ton-Aufnahmen ist die schriftliche Einwilligung der Sorgeberechtigten einzuholen. Wir respektieren ein Nein der Kinder.
  6. Liebevolle Zuwendung (z.B. Umarmung) erfolgt situationsbedingt nur als Erwiderung eines kindlichen Bedürfnisses, zum Beispiel um getröstet zu werden. Der professionelle Umgang mit Nähe und Distanz ist für uns selbstverständlich.
  7. Als Betreuerinnen und Betreuer sorgen wir für die klare Definition und Einhaltung von Grenzen im Umgang der Kinder untereinander und mit uns.
  8. Wir teilen mit den betreuten Kindern Erfahrungen aus unserem Privatleben nur, wenn sie entwicklungsfördernd sind.
  9. Wir achten darauf, dass die räumlichen Bedingungen (z.B. Einzelbetreuung bei der Gruppenschülerhilfe) jederzeit zugänglich sind, um auch nur den Anschein einer Grenzüberschreitung zu vermeiden.

    Selbstverpflichtung – innerhalb unserer Organisation

  10. Wir achten auf einen respektvollen und achtsamen Umgang miteinander.
  11. Wir streben ein Wir-Gefühl und eine vertrauensvolle Teamkultur an, die konstruktives, kritisches Feedback zulässt.
  12. Unser Verhalten ist transparent und nachvollziehbar.
  13. Die Verantwortung für den Schutz von Kindern liegt immer bei den zuständigen Erwachsenen.
    Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erkennen diesen Verhaltenskodex des Kinderschutzbundes im Rheingau mit den darin enthaltenen Selbstverpflichtungen als verbindliches Regelwerk für ihre haupt- und ehrenamtliche Mitarbeit an und unterschreiben diese auch.